Kurz und bündig: Kosten
Es gibt zwei grundsätzliche Arten der Zusammenarbeit: Einzelberatung oder laufende Gesamtbetreuung: In einem Erstgespräch werden Beratungsumfang und die Honorierung vereinbart.
Einzelberatung gegen Stundenhonorar
Kennenlerngespräch: auch zur Abstimmung des Auftrages: kostenfrei.
Stundenhonorar: Einzelstundennachweis, häufig bei schwer absehbarem Umfang.
Stundenhonorar mit Budgetgrenze: Absehbare Stundenanzahl als Obergrenze.
Stundenhonorar mit Pauschalierung: Von vorherein feststehender Betrag.
Laufende Gesamtbetreuung: Pauschalhonorar
Ein für beide Seiten faires Monatshonorar ist nur aufwendig zu ermitteln:
Wir bevorzugen ein ausgefeiltes System, in das die vorhandenen Vermögensverhältnisse des Mandanten eingepflegt werden (ohne privatgenutzte Immobilie). Aufgrund langjähriger Erfahrungen werden jedem Vermögenswert dann bestimmte Aufwandsfaktoren zugeordnet, die verfeinert werden durch Anzahl- und Volumensfaktoren und letztendlich zu einem Pauschalhonorar auf Monatsbasis führen.
Dieses so ermittelte Pauschalhonorar kann je nach Mandantenwunsch in verschiedenen Servicestufen vereinbart werden, die natürlich Einfluss auf das Honorar haben. Beispielsweise im Geldanlagebereich werden sämtliche Bestandsprovisionsvergütungen direkt an den Mandanten ausgezahlt.
Jedes Halbjahr wird diese Berechnung der Honorarfestsetzung wiederholt und die Pauschale bei größeren Abweichungen angepasst. Der Mandant hat ein tägliches Kündigungsrecht.

Kurz und bündig
Kommunikation
Stochern im Nebel
Bestandsprovisionen:
Sie erhalten diese Provisionen Jahr für Jahr ausgezahlt!!!
