Kurz und bündig: Kosten
Es gibt zwei grundsätzliche Arten der Zusammenarbeit: Einzelberatung oder laufende Gesamtbetreuung: In einem Erstgespräch werden Beratungsumfang und die Honorierung vereinbart. Die Umsetzungsempfehlungen folgen dem Nettoprinzip des VDH.
Einzelberatung gegen Stundenhonorar
Kennenlerngespräch: auch zur Abstimmung des Auftrages: kostenfrei.
Stundenhonorar: Einzelstundennachweis, häufig bei schwer absehbarem Umfang.
Stundenhonorar mit Budgetgrenze: Absehbare Stundenanzahl als Obergrenze.
Stundenhonorar mit Pauschalierung: Von vorherein feststehender Betrag.
Laufende Gesamtbetreuung: Pauschalhonorar
Ein für beide Seiten faires Monatshonorar ist nur aufwendig zu ermitteln:
Wir bevorzugen ein ausgefeiltes System, in das die vorhandenen Vermögensverhältnisse des Mandanten eingepflegt werden (ohne privatgenutzte Immobilie). Aufgrund langjähriger Erfahrungen werden jedem Vermögenswert dann bestimmte Aufwandsfaktoren zugeordnet, die verfeinert werden durch Anzahl- und Volumensfaktoren und letztendlich zu einem Pauschalhonorar auf Monatsbasis führen.
Dieses so ermittelte Pauschalhonorar kann je nach Mandantenwunsch in verschiedenen Servicestufen vereinbart werden, die natürlich Einfluss auf das Honorar haben. Basis der Zusammenarbeit ist das Nettoprinzip des VDH, wodurch beispielsweise im Geldanlagebereich sämtliche Bestandsprovisionsvergütungen direkt an den Mandanten ausgezahlt werden.
Jedes Halbjahr wird diese Berechnung der Honorarfestsetzung wiederholt und die Pauschale bei größeren Abweichungen angepasst. Der Mandant hat ein tägliches Kündigungsrecht.
Kurz und bündig
Stochern im Nebel
Bestandsprovisionen:
Im Rahmen des Nettoprinzips des VDH erhalten Sie diese Provisionen Jahr für Jahr ausgezahlt!!!


